Naturgefahren werden wohl augrund des Klimawandels in Zukunft
anwachsen. Beim Bau neuer Schutzbauten sollte aber der künftige
Sanierungsaufwand nicht vergessen gehen.
Das Zugunglück bei Tiefencastel hat vor allem etwas gezeigt: Es gibt
keinen absoluten Schutz vor Naturgefahren. Zwar können Tunnel,
Stützmauern und Galerien exponierte Passagen sicherer machen. Doch
potenzielle Gefahrenstellen sind selbst für Experten oft nur schwer
erkennbar. Beunruhigend: Ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzehnten
wohl wachsen. Als Folge des Klimawandels dürften Erdrutsche,
Steinschlag, Felsstürze und Murgänge häufiger auftreten – und
tendenziell mehr Schaden anrichten, da ein zunehmend feineres und
teureres Geflecht aus Siedlungen und Infrastruktur die Alpen
durchzieht.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, wenn
nun Politiker aus den Bergkantonen vom Bund mehr Geld für die
Gefahrenprävention fordern. Allerdings könnte es sich rächen, unter dem
Eindruck aktueller Ereignisse wie dem Unfall in Tiefencastel oder den
Überschwemmungen im Emmental immer mehr Schutzanlagen in die Landschaft
zu stellen. Kostspielig ist nämlich nicht nur ihr Bau, sondern auch ihr
Unterhalt; gerade in den Bergen sind Reparaturen häufig aufwendig und
somit teuer.
Eine vorausschauende Politik setzt sich deshalb
zunächst zum Ziel, die bestehenden Anlagen bestmöglich instand zu
halten. Erst dann spricht sie Mittel für neue Projekte – mit dem
Auftrag, die Bauten so zu gestalten, dass sie in Zukunft zusätzliche
Belastungen abfedern können, etwa mächtigere Murgänge als bisher
bekannt. Verfallen die Politiker hingegen in Aktionismus, droht sich
jener Fehler zu wiederholen, den die SBB begangen haben: Die
Bundesbahnen haben während Jahren ihre Infrastruktur ausgebaut, aber zu
wenig gepflegt. Das Resultat ist ein Sanierungsstau, der Milliarden
kostet.
Bund, Kantone und Gemeinden müssen also künftig vermehrt
Projekte priorisieren. Dass die wichtigsten Verkehrsachsen in den Alpen
Vorrang haben werden, ist absehbar. Kniffliger wird es, wenn für viel
Geld der Zugang zu einem abgelegenen Tal (wieder) sicher gemacht werden
soll. Spätestens dann müssen die Politiker Farbe bekennen: Wie viel
ist die dezentrale Besiedlung der Schweiz wert?
Quelle: Tages-Anzeiger 16.8.14
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Montag, 18. August 2014
Mio. dank verletztem Urheberrecht
Der Fotograf Daniel Morel veröffentlichte Bilder auf Twitter,
eine Agentur griff ungefragt zu und muss deshalb nun viel Geld zahlen.
Morel klagte auf 120 Millionen Dollar Schadensersatz. Eine Jury hat
jetzt entschieden, wie viel er tatsächlich bekommen soll.
Der US-Fotojournalist Daniel Morel hat 2010 spektakuläre Bilder von dem schweren Erdbeben auf Haiti gemacht und auf Twitter veröffentlicht. Die französische Presseagentur AFP griff zu und verwertete die Bilder ohne seine Zustimmung weiter. Morel forderte eine Entschädigung, die AFP setzte auf eine richterliche Klärung. Morel verlangte 120 Millionen Dollar Entschädigung von der AFP und bekam im Januar dieses Jahres Recht: AFP und die Bilderagentur Getty Images verstießen bei der Weiterverbreitung seiner Bilder gegen das amerikanische Urheberrecht.
Jetzt hat ein US-Bundesgericht die Höhe der Entschädigung festgelegt: AFP und Getty Images müssen dem Fotografen 1,2 Millionen Dollar zahlen. Das ist die höchste Strafzahlung, die das US-Recht in einem solchen Fall vorsieht. Der Fall dürfte den kommerziellen Umgang mit "im Internet gefundenen" Bildern beeinflussen.
AFP verkauft die Fotos an Getty und andere Portale
Morel lud noch am Morgen des Erdbebens 17 Fotos bei Twitter hoch, wie das "British Journal of Photography" berichtet. Von einem anderen Twitter-Mitglied wurden sie weiterverbreitet, ohne dass der Name des Urhebers klar ersichtlich war. Auf dessen Profil wiederum entdeckte ein Bildredakteur der Presseagentur AFP die Bilder und verbreitete sie über die Fotoportale Wapix, Getty Images und ImageForum - zunächst mit einer falschen Urheberangabe, die aber später korrigiert wurde.
An den folgenden Tagen präsentierten zahlreiche große Medien Daniel Morels Bilder des Unglücks, unter anderem ABC, CBS und CNN. Allein Getty soll Morels Bilder 820 mal verkauft haben, ohne dass der Fotograf etwas davon hatte. Von anderen Medien bekam Morel bereits Entschädigungszahlungen. Mit ABC, CBS und CNN hat er sich außergerichtlich geeinigt. Wie viel Geld Morel dabei erhalten hat, wurde nicht öffentlich gemacht. Die AFP bezeichnete die unrechtmäßige Veröffentlichung als "unschuldigen Fehler" und schob die Schuld auf das Twitter-Mitglied, welches zunächst die Fotos weiterverbreitete.
Retweets erlaubt, Weiterverkauf nicht
Der Fotodienst Getty Images betont dagegen, nur eine passive Rolle bei der Verbreitung gespielt zu haben, da man die Bilder über einen automatischen Feed von AFP erhalten habe. Für zusätzliche Brisanz sorgt die Tatsache, dass Morel einen Vertrag mit der konkurrierenden Agentur Corbis hat. Der Fall ist wichtig, weil er die Verwendung von Bildern auf Twitter klarstellt: Nach Ansicht des Gerichts erlaubt Twitter zwar die ungefragte Weiterverbreitung von Bildern innerhalb des Kurznachrichten-Netzwerkes, aber eben nicht deren kommerzielle Verwertung. Das Urteil stärkt Rechte von UrheberInnenn, die über Twitter Werke verbreiten.
Quelle: Spiegel 25.11.13
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Der US-Fotojournalist Daniel Morel hat 2010 spektakuläre Bilder von dem schweren Erdbeben auf Haiti gemacht und auf Twitter veröffentlicht. Die französische Presseagentur AFP griff zu und verwertete die Bilder ohne seine Zustimmung weiter. Morel forderte eine Entschädigung, die AFP setzte auf eine richterliche Klärung. Morel verlangte 120 Millionen Dollar Entschädigung von der AFP und bekam im Januar dieses Jahres Recht: AFP und die Bilderagentur Getty Images verstießen bei der Weiterverbreitung seiner Bilder gegen das amerikanische Urheberrecht.
Jetzt hat ein US-Bundesgericht die Höhe der Entschädigung festgelegt: AFP und Getty Images müssen dem Fotografen 1,2 Millionen Dollar zahlen. Das ist die höchste Strafzahlung, die das US-Recht in einem solchen Fall vorsieht. Der Fall dürfte den kommerziellen Umgang mit "im Internet gefundenen" Bildern beeinflussen.
AFP verkauft die Fotos an Getty und andere Portale
Morel lud noch am Morgen des Erdbebens 17 Fotos bei Twitter hoch, wie das "British Journal of Photography" berichtet. Von einem anderen Twitter-Mitglied wurden sie weiterverbreitet, ohne dass der Name des Urhebers klar ersichtlich war. Auf dessen Profil wiederum entdeckte ein Bildredakteur der Presseagentur AFP die Bilder und verbreitete sie über die Fotoportale Wapix, Getty Images und ImageForum - zunächst mit einer falschen Urheberangabe, die aber später korrigiert wurde.
An den folgenden Tagen präsentierten zahlreiche große Medien Daniel Morels Bilder des Unglücks, unter anderem ABC, CBS und CNN. Allein Getty soll Morels Bilder 820 mal verkauft haben, ohne dass der Fotograf etwas davon hatte. Von anderen Medien bekam Morel bereits Entschädigungszahlungen. Mit ABC, CBS und CNN hat er sich außergerichtlich geeinigt. Wie viel Geld Morel dabei erhalten hat, wurde nicht öffentlich gemacht. Die AFP bezeichnete die unrechtmäßige Veröffentlichung als "unschuldigen Fehler" und schob die Schuld auf das Twitter-Mitglied, welches zunächst die Fotos weiterverbreitete.
Retweets erlaubt, Weiterverkauf nicht
Der Fotodienst Getty Images betont dagegen, nur eine passive Rolle bei der Verbreitung gespielt zu haben, da man die Bilder über einen automatischen Feed von AFP erhalten habe. Für zusätzliche Brisanz sorgt die Tatsache, dass Morel einen Vertrag mit der konkurrierenden Agentur Corbis hat. Der Fall ist wichtig, weil er die Verwendung von Bildern auf Twitter klarstellt: Nach Ansicht des Gerichts erlaubt Twitter zwar die ungefragte Weiterverbreitung von Bildern innerhalb des Kurznachrichten-Netzwerkes, aber eben nicht deren kommerzielle Verwertung. Das Urteil stärkt Rechte von UrheberInnenn, die über Twitter Werke verbreiten.
Quelle: Spiegel 25.11.13
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Tipps zur Vertiefungsarbeit I
Die Arbeit
an der VA beginnt offiziell am Montag, 18.8.2014 und dauert insgesamt 8 Wochen -
plus 2 Ferienwochen. Nachstehend werden aufgetauchte Probleme sowie allgemeine
Tipps fortlaufend erwähnt und ergänzt.
Zur Erinnerung - der zeitliche Ablauf:
Betreuung - zur Beachtung:
Besprechung der VA - Inhalt, Sprache, Recherche, Diverses
Kursfreie Zeit (Sportferien)
Recherche im Lernfoyer (ev. auch zuhause) mit Swissdox:
Die ultimative Suchanfrage bei der Schweizerischen Mediendatenbank (SMD) für KursteilnehmerInnen der EB Zürich gratis unter:
Recherche allgemein - ergänzende Tipps bei allfälligem Bedarf
Verfassen der Arbeit

Interview
Allgemeines
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Zur Erinnerung - der zeitliche Ablauf:
- 18. August 13.30h - Unterzeichnung Vereinbarung (und eventuell Überarbeitung) - sowie Einführungsprogramm siehe >>> hier.
- 25. August - mit Betreuung im Lernfoyer Esther Schreier (IT-Betreuung) - Treffpunkt direkt im Lernfoyer pünktlich um 15.30h. Jeweils parallel mit Guntram Rehsche im Zi 204.
- 1. September um 15.30h - mit Betreuung im Lernfoyer Esther Schreier
- 8. September ab 13.30h - ohne direkte Betreuung im Lernfoyer, aber allgemeine Lernbegleitung plus Besprechungen mit Guntram Rehsche im Zi 204
- 15. September - Ausfall wegen Knabenschiessen
- 22. September - um 15.30h - mit Betreuung im Lernfoyer Esther Schreier
- 29. September ab 13.30h - ohne direkte Betreuung im Lernfoyer, aber allgemeine Lernbegleitung plus 2.Besprechungstermin mit Guntram Rehsche im Zi 204
- 6. Oktober - Ausfall wegen Herbstferien
- 13. Oktober - Ausfall wegen Herbstferien
- 20. Oktober - um 15.30h - mit Betreuung im Lernfoyer Esther Schreier
- 27. Oktober ab 13.30h - ohne direkte Betreuung im Lernfoyer, aber allgemeine Lernbegleitung plus letzte Besprechungen zum Inhalt mit Guntram Rehsche im Zi 204
- 3. November 13.30h - zwingende Abgabe der VA, Wiederaufnahme des üblichen Kursbetriebs.
Betreuung - zur Beachtung:
- Die Daten der Informatik-Betreuung durch Esther Schreier beziehen sich auf die speziell für die Kursgruppe vorgesehenen Termine - zusätzlich kann die Lernbegleitung (insbesondere auch bei Anwesenheiten von Esther Schreier) jederzeit beansprucht werden.
Besprechung der VA - Inhalt, Sprache, Recherche, Diverses
- Guntram steht für individuelle Fragen diesbezüglich jeweils zu den Kurszeiten im Zi 204 zur Verfügung - nach Möglichkeit mit Voranmeldung.
Kursfreie Zeit (Sportferien)
- Vom 6. bis 19. Oktober 2014 finden wegen der Stadtzürcher Herbstferien keine Kursnachmittage statt.
- Das Lernfoyer ist in dieser Zeit ganz normal geöffnet, ein Schreiben an der Vertiefungsarbeit auf Computern der EB Zürich also weiterhin möglich
- Der Kursleiter ist über Mail (guntram.rehsche@bluewin.ch) jederzeit erreichbar, Feedback auf Textteile oder Beantwortung von Fragen also schriftlich immer möglich
Recherche im Lernfoyer (ev. auch zuhause) mit Swissdox:
Die ultimative Suchanfrage bei der Schweizerischen Mediendatenbank (SMD) für KursteilnehmerInnen der EB Zürich gratis unter:
- http://swissdox.bize.ch
- Benutzername: eb_swissdox
- Passwort: info
Recherche allgemein - ergänzende Tipps bei allfälligem Bedarf
- Recherchen über Medienarchive wie:
- Zeit Online (alle Artikel seit 1949 gratis!)
- Süddeutsche Zeitung (alle Artikel seit 1992 gratis!)
- Beobachter (alle Artikel gratis)
- Neue Zürcher Zeitung (kein eigentliches Archiv - Stichworteingabe oben rechts führt zu
elektronisch gespeicherten Artikeln - nur eine Auswahl aller veröffentlichten Artikel): - Für Nachhaltigkeitsthemen: Nachhaltigkeitsmedia
- Recherchieren im Internet - siehe spezielle Homepage
- Recherche Swissdox siehe oben
Verfassen der Arbeit
- Beim Laden von Bildern Urheberrechtsproblematik beachten - siehe auch Text «Milllionen wegen verletztem Urheberrecht»
- Bilder u.a. auch über Google laden (Button «Bild» oben links zu Stichwort anklicken)

Interview
- Als Aufnahmegerät kann u.a. das iphone von Apple (ab S 4) dienen
- Dienstprogramme anwählen und dort Sprachmemos
Allgemeines
- Arbeitsprotokoll regelmässig zu führen nicht vergessen
- Themenbeschrieb wiederholt konsultieren - allfällige Veränderungen mit Kursleitung besprechen
- Themenbeschrieb ist zusammen mit Arbeitsprotokoll gemeinsam mit der VA einzureichen
- Abgabetermin für kopierte Arbeit in 2 (3) Exemplaren plus einer elektronischen Version auf Stick plus Arbeitsprotokoll und Themenbeschrieb ist zwingend der Montag, 3. November 2014.
Computer Bedienung
- Ordner Temp öffnen mit Doppelklick
- gemeinsam mit für Aufruf der Vorlage
- Vorlage umbenennen in
- Regelmässiges Speichern nicht vergessen durch klicken auf Diskettensymbol oben links
- Fusszeile verändern durch direktes Anklicken des entsprechenden Bereichs, retour durch Anklicken des normalen Textfelds
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